Kfz Gutachter / Sachverständiger
Sie als Geschädigter haben das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Dies gilt auch
für den Fall, dass der Unfallgegner oder dessen Versicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt
hat. Die Kosten für ein Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig!
Wertminderung
Bitte beachten Sie, dass ein von der Werkstatt erstellter Kostenvoranschlag - in der Regel - keine
Wertminderung des Fahrzeuges berücksichtigt.
Achten Sie daher Ihren Anspruch auf Wertminderung durch ein unabhängiges Gutachten eines Sachverständigen.
Abrechnung
Als Geschädigter haben Sie das Recht, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner oder dessen Versicherung,
auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens, erstatten zu lassen.
Werkstatt
Selbstverständlich steht es Ihnen als Geschädigten frei, für die Reparatur ihres Fahrzeuges,
eine Werkstatt Ihrer Wahl zu beauftragen.
Mietwagen
Für die Dauer der Reparatur, haben Sie als Geschädigter Anspruch auf einen Mietwagen, oder auf
Nutzungsausfallentschädigung. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung kann durch ein
Sachverständigengutachten ermittelt werden.
Rechtsanwalt
Sie als Geschädigte haben darüber hinaus das Recht, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu beauftragen.
Die Kosten hierfür hat der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zu tragen.