Definitionen

 

Wiederbeschaffungswert (WBW)

ist der Wert, der aufzubringen ist, um ein vergleichbares Fahrzeug am regionalen Markt, beim seriösen Händler in einem angemessenen Zeitraum wieder zu beschaffen

 

Wiederbeschaffungsaufwand (WBA)

er wird aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert gebildet. Ist die Grenze, bis zu der eine Reparatur noch wirtschaftlich ist (sog. Wirtschaftlichkeitsgrenze).

 

Restwert (RW)

ist der Wert, der bei Nichtwiederherstellung des Fahrzeug für das objektiv verbleibende Fahrzeug am regionalen Markt zu erzielen ist

 

Zeitwert (ZW)  /  Verkehrswert

ist der Wert eines Fahrzeuges am Stichtag der Bewertung Erhaltungszustand, Ausstattungsmerkmale etc. wirken Wert korrigierend der regionale Markt ist dabei zu beachten

 

130% - Regel (Integritätsklausel)

Soweit die kalkulierten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des betroffenen Fahrzeuges um nicht mehr als 30% überschreiten und die konkrete Reparatur nachgewiesen wird, darf eine Instandsetzung des Fahrzeuges veranlasst werden.

 

Integritätsinteresse

Der BGH hat entschieden, dass nur derjenige sein Integritätsinteresse bekundet, der sein Fahrzeug in einen Zustand wie vor dem Unfall versetzt. Das bedeutet, dass die Reparatur fachgerecht erfolgen muss und in einem Umfang, den der Sachverständige zur Grundlage seiner Kalkulation gemacht hat.

Sie kann auch in Eigenregie erfolgen

 

Merkantile Wertminderung

stellt die Differenz dar, die der Nachfrager weniger bereit ist auszugeben für ein vormals verunfalltes und sach- und fachgerecht wieder hergestelltes Fahrzeug im Verhältnis zu einem vergleichbaren, jedoch nicht verunfallten Fahrzeug

 

Händlereinkaufswert (HEK)

ist der Wert, den ein UN/Händler aufbringt, um ein Fahrzeug anzukaufen oder in Zahlung zu nehmen der Wert ist stark abhängig von dem Zustand, d. h. von dem finanziellen Einsatz, der aufzuwenden ist, um das Fahrzeug gewerblich verkaufen zu können

 

Händlerverkaufswert (HVK)

ist der Wert, für den ein Fahrzeug kommerziell am Markt angeboten wird beinhaltet alle Aufwendungen des Unternehmens auf das Fahrzeug bezogen (Handelsspanne)

 

Unverbindliche Preisempfehlung (UPE)

der Hersteller bzw. Importeur empfiehlt einen Abgabepreis an der Endverbraucher UPE ist Basis für Kalkulation von HEK einzige reale Vergleichbarkeit von Preisen am Markt

 

Vorschäden

sach- und fachgerecht instand gesetzte Schäden

 

Altschäden

Schäden, die nicht durch das aktuelle Ereignis entstanden sind

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